Informationen zur KV-Wahl am 26. Oktober 2025

Für die Dauer von sechs Jahren wählen die Kirchengemeinden unserer Landeskirche ihr neues geistliches Leitungsgremium.

Für die Christuskirche sind hier die wichtigen Informationen zur Wahl dargestellt.

Zunächst die Kanzelabkündigung am 25. Mai und 1. Juni 2025 sowie die entsprechenden Dokumente zum Download.

 

 

Kanzelabkündigung am 25. Mai und 1. Juni 2025

Die Wahl zum Kirchenvorstand am 26. Oktober 2025 rückt näher.

Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 14 Jahre alt sind und nach den Bestimmungen unserer Landeskirche das Wahlrecht haben. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus. Da die Möglichkeit besteht, dass die Eintragung von Wahlberechtigten versehentlich unterblieben ist, wird die Wählerliste vom 23. bis zum 29. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des Gemeindebüros Baunsbergstraße 10 zur Einsichtnahme für alle Gemeindeglieder ausgelegt. (vgl. KV-Wahl-G § 5.Abs.1)

Sie können aber auch eine Mail an christuskirche@ekkw.de mit einer entsprechenden Anfrage senden. Wir erstellen dann ein Foto (Screenshot) als Nachweis aus der digitalen Wählerliste.

 

Wahlvorschläge sind bis zum 15. Juni 2025 einzureichen. Diese sind im Gemeindebüro abzugeben, z. Hd. von Pfarrer Jan-Daniel Setzer. Die einzelnen Wahlvorschläge dürfen nicht mehr als die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten. Da in unserer Gemeinde 8 Mitglieder in den Kirchenvorstand gewählt werden, nicht mehr als 16 Namen. Die Einverständniserklärungen der vorgeschlagenen Personen, mit Angaben zur Person sind beizufügen. Ein Wahlvorschlag muss von 10 wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet sein. Vordrucke für die Wahlvorschläge erhalten Sie als Download auf www.christuskirche-kassel.de, im Gemeindebüro, bei Pfarrer Jan-Daniel Setzer oder im Internet unter www.ekkw.de/kvwahl.

 

Gemeindeglieder, die in die Wählerliste eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, benötigt einen Wahlschein. Wahlscheine können vom 29. September bis 25. Oktober 2025, schriftlich oder mündlich bei der Vorsitzenden des Kirchenvorstands Almut Becker, im Pfarramt 2 bei Pfarrer Setzer und am Wahltag, Sonntag, 26. Oktober 2025, bis 12 Uhr beim Wahlvorstand im Wahlraum beantragt werden.

 

Onlinewahl: Statt der Stimmabgabe am Wahltag oder per Briefwahl können Sie in der in der Zeit vom 26. September bis 19.Oktober 2025 im Internet ebenfalls an der KV-Wahl teilnehmen. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Zugangsadresse. (§14 KV-Wahl-G)

 

 

Verlesen am 25.05.2025 und am 01.06.2025 in den Hauptgottesdiensten der Christuskirche. Außerdem veröffentlicht in ortsüblicher Form auf der Homepage der Kirchengemeinde www.christuskirche-kassel.de am 21. Mai 2025.

(vgl. KV-Wahl-G § 5.Abs.1)

 

C1 Wahlvorschlag aus der Kirchengemeinde

C2 Infoblatt Datenschutz für KV-Wahl Kandidaten

C3 Informationsblatt Pflichten mit Anhang

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vielen Dank, dass Sie mit Ihrer Kirchensteuer Kirche vor Ort wirksam unterstützen und mitgestalten.

Weitere Informationen rund um die Kirchensteuer finden sich hier: www.kirchensteuer-wirkt.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit der Evangelischen Jugend Kassel finden Sie unter https://www.evjugendkassel.de/

 

 

 

Tageslosung und Lehrtext

Sollte dem HERRN etwas unmöglich sein?
1. Mose 18,14